Camping
  • 200 Dauercamper
  • 100 Durchgangsplätze
  • 70.000 Quadratmeter Natursee
  • Beste Wasserqualität

Einleitung

Grundlage für diese Platzordnung ist die „Verordnung über Campingplätze, Wochenendplätze und Wochenendhäuser (CPI-Woch-VO) des Landes Niedersachsen in der Fassung vom 5. Mai 1987. Die Platzordnung ist eine bindende Vorschrift für alle Dauer- und Kurzeitcamper (Feriengäste) auf dem Campingplatz „Tannenbruchsee“ in Metel. Der Campingplatz „Tannenbruchsee“ soll für alle Platzbenutzer ein Ort der Ruhe und Erholung sein. Dieses gemeinsame Interesse setzt von allen Nutzern über die ständige Einhaltung der Platzordnung hinaus, ein stets rücksichtsvolles Verhalten auf der gesamten Anlage voraus.

Ruhezeiten

Die aufgeführten Ruhezeiten sind in den angegebenen Zeiträumen einzuhalten:
  • 16.04. - 14.10. (Sommersaison)
  • 23:00 - 07:00 Uhr
  • 13:00 - 15:00 Uhr

  • In den angegebenen Zeiten ist jeglicher Lärm zu vermeiden.
  • 15.10. - 15.04. (Wintersaison)
  • 22:00 - 07:00 Uhr

  • Zeit für Reparaturarbeiten an den Parzellen. In dieser Zeit sind tagsüber keine Ruhezeiten einzuhalten. Kinder haben sich in der Nachtruhezeit grundsätzlich auf ihrem Stellplatz aufzuhalten. Außerdem ist in den angegebenen Zeiten der Geräuschpegel so zu halten, dass der nächste Nachbar nicht gestört wird (Zimmer-Lautstärke). Kfz-Verkehr und Motorenlärm auf dem Platz ist während der Ruhezeiten untersagt.

    Durchgangscamper

    Die Abreise muss bis 11.00 Uhr erfolgen

    Nebensaison 01.10.-31.03.
  • PKW pro Tag auf dem Gelände 2,30 Euro
  • Motorrad pro Tag auf dem Gelände 2,30 Euro
  • Caravan/Zelt einschl. PKW pro Tag 7,00 Euro
  • Reisemobil 7,00 Euro
  • kleines Zelt (2 Personen) 3,00 Euro
  • großes Zelt ( bis 10qm ) 5,0 Euro
  • Strom pro Tag 3,00 Euro
  • Duschmarken inklusive
  • Übernachtungsgebühr pro Person 4,00 Euro
  • pro Hund 2,00 Euro


  • Hauptsaison 01.04.-31.09.
  • PKW pro Tag auf dem Gelände 2,50 Euro
  • Motorrad pro Tag auf dem Gelände 2,50 Euro
  • Caravan/Zelt einschl. PKW pro Tag 9,00 Euro
  • Reisemobil 9,00 Euro
  • kleines Zelt (2 Personen) 4,50 Euro
  • großes Zelt ( bis 10qm ) 6,50 Euro
  • Strom pro Tag 3,00 Euro
  • Duschmarken inklusive
  • Übernachtungsgebühr pro Person 5,00 Euro
  • pro Hund 2,00 Euro


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  • Quickstopp-Übernachtung 15,00 Euro
  • 19.00-09.00 Uhr für Wohnmobil inkl. 2 Personen + Strom. Weitere Personen siehe oben.

    Stellplätze

    Den Anweisungen des Vermieters oder die durch ihn Beauftragten (Platzwart u.a.) ist Folge zu leisten. Wird dagegen verstoßen, sind der Vermieter oder die durch ihn Beauftragten berechtigt, den Mieter oder die in seinem Bereich befindlichen Personen sofort vom Platz zu weisen.

    Zuwiderhandlungen

    Den Anweisungen des Vermieters oder die durch ihn Beauftragten (Platzwart u.a.) ist Folge zu leisten. Wird dagegen verstoßen, sind der Vermieter oder die durch ihn Beauftragten berechtigt, den Mieter oder die in seinem Bereich befindlichen Personen sofort vom Platz zu weisen.

    Strom/Gasanlagen

    Die Gas- und Elektroanlagen müssen den gültigen VDI-Bestimmungen entsprechen. Die Stromkästen dürfen nur vom Vermieter oder den durch ihn Beauftragten geöffnet werden. Jedes eigenmächtige Öffnen der Kästen sowie Manipulationen an diesen durch die Mieter oder Kurzzeitcamper berechtigt den Vermieter zum sofortigen Platzverweis.

    Wasser

    Das Sprengen der Rasenflächen mit Leitungswasser ist untersagt. Wohnwagen dürfen (nur) einmal im Jahr gewaschen werden.

    Feuer

    Rauchen, Feuer und offenes Licht sind außerhalb der angemieteten Stellplätze verboten. Auf den jeweiligen Stehplätzen sind die Pächter für Feuer und offenes Licht sowie das Rauchen selbst verantwortlich.

    Natur

    Der Uferbereich darf nicht verändert werden. Auf dem Campingplatz stehende Bäume dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung gefällt werden.

    Sonstiges

    Die Gemeinschaftsanlagen (ausgenommen die Sanitärgebäude) dürfen nur außerhalb der Ruhezeiten (§ 6 der Platzordnung) benutzt werden. Diese sind von den jeweiligen Nutzern sauber zu halten. Zuwiderhandlungen werden mit Geldbußen geahndet.