Angeln
  • 200 Dauercamper
  • 100 Durchgangsplätze
  • 70.000 Quadratmeter Natursee
  • Beste Wasserqualität

Teichordnung

Mit dem Kauf eines Angelerlaubnisscheines wird die folgende Teichordnung uneingeschränkt anerkannt. Das erworbene Angelticket ist nicht übertragbar! Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Betreten / Befahren auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.

  • Geangelt werden darf nur an den hierfür ausgewiesenen Bereichen.
  • Geangelt werden darf nur mit den gängigen Natur- und Kunstködern und mit Forellenteig
  • Köderfische (auch tote) dürfen nicht mitgebracht werden. Das Angeln mit Köderfischen ist Untersagt
  • Blinkern, Spinnern und Fliegenfischen ist gestattet, solange vom eigenen Platz aus geworfen wird. Weitere Ruten am Platz müssen dabei aus dem Wasser genommen werden. Wandern ist verboten / ein einmaliger Platzwechsel ist erlaubt
  • Die Schnur und das Vorfach sind mit ausreichend großen Durchmessern auszuwählen
  • Unterfangkescher, Fischtöter, Hakenlöser und Messer sind ständig bereit zu halten
  • Der ausgedrillte Fisch ist nur mit dem Kescher aus dem Wasser zu heben, dann durch einen Schlag auf das Nachhirn zu betäuben und anschließend durch Herzstich weidgerecht zu töten. Erst danach ist der Haken zu entfernen
  • Das Anfüttern ist verboten. (Ausnahmen für Karpfenangler nur nach Absprache mit der Aufsicht)
  • Keschern und Reissen ist verboten
  • Setzkescher sind verboten
  • Das ausnehmen der Fische ist am See verboten
  • Wer sich von seinem Angelplatz entfernt und somit die Aufsicht seiner Angeln nicht mehr gewährleistet, muss seine Ruten aus dem Wasser nehmen
  • Der Angelplatz ist unbedingt sauber zu verlassen. Angelschnüre, Haken, Dosen, Flaschen, Kronkorken, Zigarettenkippen oder ähnliches, gehören nicht in die Natur. Bitte den Abfall wieder mit nach Hause nehmen (gerne stellen wir hierfür kleine Müllbeitel zur Verfügung) oder aber in den dafür bereitgestellten Mülleimern entsorgen. Verschmutzte Angelplätze bitte umgehend dem Aufsichtspersonal anzeigen!
  • Folgende Schonmaße sind zu beachten: Hecht 40cm, Zander 35cm, Aal 35cm, Schleie 28cm / Raubfische sind ausschließlich mit Stahlvorfach zu beangeln
  • Ein Sachkundenachweis in Form einer Sportfischerprüfung oder dem bundeseinheitlichen Fischereischein ist zwingend erforderlich und dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen
  • Das Tierschutzgesetz ist unbedingt zu befolgen
  • Angelkarten:

    Sommersaison Ruten Preise Zeiten 01.04.-31.09.
  • Tageskarte 2x Ruten | 15,00 Euro |06.00 – 18.00 Uhr
  • 10er Tageskarte 2x Ruten | 120,00 Euro |06.00 – 18.00 Uhr
  • Nachtangeln 2x Ruten | 15,00 Euro |18.00 – 06.00 Uhr
  • 10er Nachtkarte 2x Ruten | 120,00 Euro |18.00 – 06.00 Uhr
  • Kombikarte Day & Night 2x Ruten | 25,00 Euro |06.00 – 06.00 Uhr
  • 10er Kombikarte Day & Night 2x Ruten | 200,00 Euro | 06.00 – 06.00 Uhr